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Alle Updates zu EBA-Leitlinien zur Zulassung von Drittlandzweigstellen (CRD VI)
Eigenmittel & AufsichtsrechtLeitlinienEBAEBA/GL/2026/03

Finale Leitlinien zu Instrumenten für das Dotationskapital von Drittlandzweigstellen

EBAEBA/GL/2026/08, EBA/GL/2026/03, EU

Neben Barmitteln und Schuldtiteln von EU-Zentralstaaten und -Zentralbanken dürfen Drittlandzweigstellen ihr Dotationskapital auch mit Instrumenten öffentlicher Emittenten oder Garanten halten, die im KSA ein Risikogewicht von 0 % erhalten. Die Zweigstellen müssen operative Mindestbedingungen erfüllen, damit die Mittel im Abwicklungs- oder Liquidationsfall sofort verfügbar sind. Anwendung ab 11.01.2027.

11.01.2027
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zur Zulassung von Drittlandzweigstellen (CRD VI)

Informationen, Prüfkriterien, Formulare und Verfahren für die Zulassung von Zweigstellen von Drittlandkreditinstituten im neuen CRD-VI-Regime, das ab 11.01.2027 gilt; in Deutschland umgesetzt durch das BRUBEG in den §§ 53c ff. KWG; dazu die zulässigen Instrumente für das Dotationskapital.

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