Äquivalenzentscheidung gemäß EMIR für zentrale Gegenparteien (Ares(2021)230060)
VO (EU) 648/2012, VO (EU) 2024/2987, EU
Die Europäische Kommission hat einen Legislativvorschlag zur Äquivalenzentscheidung gemäß EMIR für zentrale Gegenparteien (CCPs) veröffentlicht. Dieser Vorschlag ist Teil des Adoptions-Workflows und betrifft die Anerkennung von CCPs aus Drittländern.
Die Entscheidung ist relevant für Finanzinstitute, die mit CCPs aus Drittländern zusammenarbeiten, da sie die regulatorische Anerkennung und damit die Möglichkeit zur Nutzung dieser CCPs unter EMIR regelt. Sie schafft Rechtssicherheit und erleichtert grenzüberschreitende Transaktionen.
Der Vorschlag befindet sich im Adoptions-Workflow, was bedeutet, dass er noch nicht final ist und weitere Schritte im Gesetzgebungsprozess durchlaufen wird.
Zum Rahmenwerk: EMIR: Derivate und zentrales Clearing
Regeln für Derivategeschäfte: Clearingpflicht über zentrale Gegenparteien, Risikominderung und Einschusspflichten für nicht geclearte OTC-Derivate sowie Meldung aller Kontrakte an Transaktionsregister.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu EMIR: Derivate und zentrales Clearing
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