EU-Verfahrensregeln für Geldbußen und Zwangsgelder gegen ESG-Ratinganbieter (Ares(2025)9687083)
VO (EU) 2024/3005, EU
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für Verfahrensregeln zur Verhängung von Geldbußen und Zwangsgeldern gegen ESG-Ratinganbieter vorgelegt. Diese Regeln legen fest, wie die Kommission bei Verstößen gegen die EU-Verordnung über ESG-Ratings vorgehen wird.
Die Vorschriften sind für alle Unternehmen relevant, die ESG-Ratings innerhalb der Europäischen Union anbieten. Sie schaffen einen Rahmen für die Durchsetzung der Compliance mit der neuen ESG-Rating-Verordnung und sollen die Integrität und Transparenz des ESG-Ratingmarktes gewährleisten.
Der Vorschlag befindet sich im Adoptions-Workflow der Kommission.
Zum Rahmenwerk: Transparenz und Aufsicht von ESG-Rating-Anbietern (ESG-Rating-Verordnung)
Zulassung und Aufsicht von ESG-Rating-Anbietern durch ESMA, Transparenz über Methoden und Datenquellen sowie Trennung von Rating und Beratung. Für Finanzunternehmen relevant als Nutzer von Ratings und bei eigener Veröffentlichung von ESG-Scores.
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