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Alle Updates zu Transparenz und Aufsicht von ESG-Rating-Anbietern (ESG-Rating-Verordnung)
NachhaltigkeitGesetzentwurfEU-KommissionAres(2025)9687090

EU-Regeln zu Gebühren der ESMA für ESG-Ratinganbieter (Ares(2025)9687090)

EU-KommissionVO (EU) 2024/3005, EU

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung von Gebühren für ESG-Ratinganbieter durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vorgelegt. Diese Verordnung ist Teil des Adoptions-Workflows und konkretisiert die finanziellen Aspekte der Regulierung von ESG-Ratings.

Die Regelung betrifft alle Unternehmen, die ESG-Ratings in der EU anbieten. Sie müssen künftig Gebühren an die ESMA entrichten, um die Kosten für deren Aufsichtstätigkeiten zu decken. Dies stellt eine direkte finanzielle Belastung für die betroffenen Anbieter dar und erfordert eine Anpassung ihrer Geschäftsmodelle und Preisstrukturen.

Der Vorschlag befindet sich im Adoptions-Workflow, was bedeutet, dass er noch verschiedene legislative Schritte durchlaufen muss, bevor er in Kraft tritt.

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Zulassung und Aufsicht von ESG-Rating-Anbietern durch ESMA, Transparenz über Methoden und Datenquellen sowie Trennung von Rating und Beratung. Für Finanzunternehmen relevant als Nutzer von Ratings und bei eigener Veröffentlichung von ESG-Scores.

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