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BaFin-Merkblatt zur fachlichen Eignung von Aufsichtsorganen nach KAGB

BaFinEBA/GL/2021/06, §§ 25c–25e KWG, BaFin-Rundschreiben 11/2025, EU+DE

Die BaFin hat ein aktualisiertes Merkblatt zur fachlichen Eignung von Aufsichtsorganen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) veröffentlicht. Es erläutert die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Mitglieder von Aufsichtsorganen und die damit verbundenen Anzeigepflichten. Mit Inkrafttreten dieses Merkblatts treten die KAGB-relevanten Teile des bisherigen Merkblatts zu Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen nach KWG und KAGB außer Kraft.

Das Merkblatt richtet sich an alle Unternehmen, die der BaFin-Aufsicht nach dem KAGB unterliegen, insbesondere Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG). Es detailliert die Anzeigepflichten bei Bestellung, Mandatsverlängerung und Ausscheiden von Aufsichtsorganmitgliedern sowie die einzureichenden Unterlagen, darunter Angaben zur Zuverlässigkeit, Nebentätigkeiten, Führungszeugnisse und Lebensläufe. Die Anzeigen sind über das MVP-Portal der BaFin einzureichen.

Das Dokument geht auch auf die Anforderungen an Sachkunde, Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit (gemäß KAGB und Delegierter Verordnung (EU) 2016/438) und Mandatsbegrenzungen ein. Es enthält zudem Begriffsbestimmungen für relevante Begriffe wie Aufsichtsorgan, KVG, OGAW und AIF.

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Eignungsanforderungen an Geschäftsleiter, Aufsichtsorgane und Inhaber von Schlüsselfunktionen: fachliche Qualifikation, Zuverlässigkeit, Zeitverfügbarkeit, kollektive Eignung und Diversität. Dazu Anzeige- und Prüfverfahren bei BaFin, Bundesbank und EZB. Seit dem BRUBEG (31.03.2026) gilt im KWG ein eigenes Eignungsregime für Inhaber von Schlüsselfunktionen (§ 25e KWG).

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