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Alle Updates zu Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) & CSDDD
NachhaltigkeitGesetzBGBlBGBl. 2021 I S. 2959

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verkündet

BGBlLkSG, RL (EU) 2024/1760, RL (EU) 2025/794, EU+DE

Gilt seit dem 01.01.2023 für Unternehmen ab 3.000 und seit dem 01.01.2024 für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten im Inland. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überwacht die Einhaltung; die Prüfung der Berichte nach §§ 12, 13 LkSG hat es zum 01.10.2025 eingestellt.

01.01.2023
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) & CSDDD

Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten in Deutschland: Risikoanalyse, Grundsatzerklärung, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren; auf EU-Ebene die CSDDD, deren Anwendung durch die Omnibus-Richtlinie auf Juli 2028 verschoben wurde. Eine Änderung des LkSG zur Streichung der Berichtspflicht ist im Bundestag in Beratung.

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