NachhaltigkeitRichtlinieEU-AmtsblattRL (EU) 2024/1760
CSDDD: EU-Richtlinie über Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit veröffentlicht
LkSG, RL (EU) 2024/1760, RL (EU) 2025/794, EU+DE
Verpflichtet große Unternehmen zu risikobasierten Sorgfaltspflichten für Menschenrechte und Umwelt entlang der Aktivitätskette und zu einem Klimaübergangsplan. Für den Finanzsektor bleiben nachgelagerte Geschäftsbeziehungen zunächst ausgenommen; eine Überprüfungsklausel ist vorgesehen.
- 25.07.2024
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) & CSDDD
Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten in Deutschland: Risikoanalyse, Grundsatzerklärung, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren; auf EU-Ebene die CSDDD, deren Anwendung durch die Omnibus-Richtlinie auf Juli 2028 verschoben wurde. Eine Änderung des LkSG zur Streichung der Berichtspflicht ist im Bundestag in Beratung.
Übersicht und alle Updates →