Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes
LkSG, RL (EU) 2024/1760, RL (EU) 2025/794, EU+DE
Das Gesetz ändert das Agrarstatistikgesetz und das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz. Es wurde am 11.01.2026 ausgefertigt und am 15.01.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die Änderungen betreffen die Sachgebiete allgemeine Marktordnungsvorschriften und allgemeine landwirtschaftliche Statistik. Federführend für dieses Gesetz ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
Weitere Details zu den konkreten Änderungen oder deren Auswirkungen auf bestimmte Unternehmen sind dem vorliegenden Auszug nicht zu entnehmen.
Zum Rahmenwerk: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) & CSDDD
Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten in Deutschland: Risikoanalyse, Grundsatzerklärung, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren; auf EU-Ebene die CSDDD, deren Anwendung durch die Omnibus-Richtlinie auf Juli 2028 verschoben wurde. Eine Änderung des LkSG zur Streichung der Berichtspflicht ist im Bundestag in Beratung.
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