NachhaltigkeitRichtlinieEU-AmtsblattRL (EU) 2025/794
Omnibus-Richtlinie verschiebt Umsetzung und Anwendung der CSDDD
LkSG, RL (EU) 2024/1760, RL (EU) 2025/794, EU+DE
Verschiebt die Umsetzungsfrist der CSDDD auf den 26.07.2027 und den Anwendungsbeginn für die erste Unternehmensgruppe auf den 26.07.2028; zugleich werden die CSRD-Berichtspflichten für die zweite und dritte Welle um zwei Jahre verschoben.
- 17.04.2025
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) & CSDDD
Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten in Deutschland: Risikoanalyse, Grundsatzerklärung, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren; auf EU-Ebene die CSDDD, deren Anwendung durch die Omnibus-Richtlinie auf Juli 2028 verschoben wurde. Eine Änderung des LkSG zur Streichung der Berichtspflicht ist im Bundestag in Beratung.
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