Konsultation zu Mindestanforderungen an die Risikobeurteilung von Altersversorgungseinrichtungen (Konsultation 09/2020)
BaFin-Rundschreiben 09/2025 (VA), DE
Die BaFin konsultiert den Entwurf eines Rundschreibens zu den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die eigene Risikobeurteilung (ERB) von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung.
Das Rundschreiben richtet sich an alle Pensionskassen und Pensionsfonds, die der BaFin-Aufsicht unterliegen. Es soll Hinweise zur Auslegung der ERB-Vorschriften gemäß § 234d VAG, für Pensionsfonds in Verbindung mit § 237 VAG, geben.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 27. September 2020 elektronisch bei der BaFin eingereicht werden. Die eingereichten Stellungnahmen sollen im Internet veröffentlicht werden.
Zum Rahmenwerk: Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherern (MaGo, BaFin-Rundschreiben 09/2025)
Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherern unter Solvency II: Schlüsselfunktionen, Risikomanagement, interne Kontrollen, Ausgliederung. Die Neufassung 2025 ergänzt Nachhaltigkeitsrisiken, Rückversicherung und automatisierte Prozesse.
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