Mindestanforderungen an die Risikobeurteilung (ERB) von Altersversorgungseinrichtungen (RS 09/2020)
BaFin-Rundschreiben 09/2025 (VA), DE
Das BaFin-Rundschreiben 09/2020 konkretisiert die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die eigene Risikobeurteilung (ERB) für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) gemäß § 234d VAG. Es legt die Auslegung dieser Vorschriften für die BaFin verbindlich fest, um eine konsistente Anwendung zu gewährleisten. Das Rundschreiben erläutert die Rolle der ERB im Risikomanagementsystem und die Anforderungen an deren Dokumentation, einschließlich interner Leitlinien, der internen Dokumentation jeder durchgeführten ERB und des ERB-Berichts.
Das Rundschreiben richtet sich an alle von der BaFin beaufsichtigten Pensionskassen, Pensionsfonds und separate Abrechnungsverbände öffentlich-rechtlicher Versorgungseinrichtungen mit Sitz im Inland, die Altersvorsorgeleistungen anbieten. Es betont das Proportionalitätsprinzip, wonach die Umsetzung der ERB dem Profil der EbAV angemessen sein muss. Die Geschäftsleitung ist für die Festlegung und Hinterfragung der ERB-Ergebnisse verantwortlich, wobei diese Aufgaben nicht delegiert werden können.
Das Rundschreiben ist mit seiner Veröffentlichung am 30. Dezember 2020 in Kraft getreten. Die Dokumentation der ERB sowie etwaige Vorgängerversionen sind sechs Jahre aufzubewahren.
Zum Rahmenwerk: Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherern (MaGo, BaFin-Rundschreiben 09/2025)
Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherern unter Solvency II: Schlüsselfunktionen, Risikomanagement, interne Kontrollen, Ausgliederung. Die Neufassung 2025 ergänzt Nachhaltigkeitsrisiken, Rückversicherung und automatisierte Prozesse.
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