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Alle Updates zu Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherern (MaGo, BaFin-Rundschreiben 09/2025)
VersicherungsaufsichtRundschreibenBaFinRundschreiben 08/2020

Rundschreiben 08/2020 (VA) - Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von EbAV (MaGo für EbAV)

BaFinBaFin-Rundschreiben 09/2025 (VA), DE

Das Rundschreiben 08/2020 (VA) der BaFin konkretisiert die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation (MaGo) von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Es legt die Auslegung dieser Vorschriften für die BaFin verbindlich fest, um eine konsistente Anwendung bei allen beaufsichtigten EbAV zu gewährleisten. Das Rundschreiben ist prinzipienbasiert und überlässt den EbAV die konkrete Ausgestaltung unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips.

Der Anwendungsbereich umfasst alle inländischen Pensionskassen, Pensionsfonds und separate Abrechnungsverbände öffentlich-rechtlicher Versorgungseinrichtungen, die freiwillige Altersvorsorgeleistungen anbieten und von der BaFin beaufsichtigt werden. Die Geschäftsleitung trägt die Gesamtverantwortung für eine ordnungsgemäße und wirksame Geschäftsorganisation. Das Rundschreiben definiert zentrale Begriffe wie Geschäftsorganisation (synonym zu Governance-System), Geschäftsleitung und die Unterscheidung zwischen Risikoprofil und Profil.

Das Rundschreiben tritt am 1. Juni 2021 in Kraft. Es verweist auf weitere BaFin-Veröffentlichungen zu spezifischen Anforderungen, wie etwa zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Personen in Schlüsselpositionen oder zur eigenen Risikobeurteilung, deren Regelungen unberührt bleiben.

Zum Rahmenwerk: Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherern (MaGo, BaFin-Rundschreiben 09/2025)

Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherern unter Solvency II: Schlüsselfunktionen, Risikomanagement, interne Kontrollen, Ausgliederung. Die Neufassung 2025 ergänzt Nachhaltigkeitsrisiken, Rückversicherung und automatisierte Prozesse.

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