Bestellung von Treuhändern bei Pfandbriefbanken (Rundschreiben 11/2026 (BA))
PfandBG, RL (EU) 2019/2162, VO (EU) 2019/2160, EU+DE
Dieses Rundschreiben der BaFin konkretisiert die Anforderungen an Treuhänder und deren Stellvertreter bei Pfandbriefbanken gemäß §§ 7 ff. PfandBG. Es gibt Hinweise zur Bestellung und Verlängerung der Bestellung und soll Pfandbriefbanken sowie Bewerbern praktische Hilfestellungen bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen bieten.
Die BaFin legt die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Treuhänder dar, insbesondere hinsichtlich erforderlicher Kenntnisse und Erfahrungen, Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit. Es wird erläutert, welche Qualifikationen als Nachweis dienen und wann eine Besorgnis von Interessenkonflikten besteht. Zudem werden die einzureichenden Unterlagen und das Verwaltungsverfahren bei der BaFin detailliert beschrieben.
Das Rundschreiben tritt am 14.09.2026 in Kraft und ersetzt die bisherigen FAQs zu diesem Thema. Es richtet sich an Pfandbriefbanken und Personen, die ein Treuhänderamt bei einer Pfandbriefbank anstreben.
Zum Rahmenwerk: Gedeckte Schuldverschreibungen (Pfandbriefgesetz, Covered-Bond-Richtlinie)
Emission gedeckter Schuldverschreibungen: Deckungsregister, Treuhänder, Liquiditätspuffer, Beleihungswerte und das EU-Label „European Covered Bond (Premium)“. Das Pfandbriefgesetz setzt die Covered-Bond-Richtlinie um.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Gedeckte Schuldverschreibungen (Pfandbriefgesetz, Covered-Bond-Richtlinie)
- 14.09.2026BaFin-Rundschreiben zu Treuhändern bei Pfandbriefbanken (11/2026 BA)
- 30.03.2026BRUBEG entlastet Pfandbriefbanken: keine halbjährliche Einreichung des Deckungsregisters mehr
- 08.07.2022EU-Covered-Bond-Regime gilt: harmonisierte Mindeststandards und Premium-Label
- 18.12.2019EU-Covered-Bond-Paket im Amtsblatt: Richtlinie und CRR-Änderung
- 22.05.2005Pfandbriefgesetz: einheitliches Pfandbriefrecht für alle Kreditinstitute