PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt die wesentlichen Anlegerinformationen zum 1. Januar 2023
VO (EU) 1286/2014, EU
Ab dem 1. Januar 2023 müssen Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) für Investmentvermögen, die an Privatanleger und semi-professionelle Anleger vertrieben werden, ein PRIIPs-Basisinformationsblatt erstellen. Dies ersetzt die bisherigen wesentlichen Anlegerinformationen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), für die eine Ausnahmeregelung bis zum 31. Dezember 2022 galt.
Die Pflicht zur Erstellung wesentlicher Anlegerinformationen gemäß § 166 KAGB (ggf. i.V.m. § 270 KAGB) entfällt damit. Ein PRIIPs-Basisinformationsblatt wird als gleichwertig mit den wesentlichen Anlegerinformationen angesehen. Für den Vertrieb von OGAW-Anteilen an professionelle Anleger haben KVGen die Wahl zwischen beiden Dokumenten. Bei Publikums-AIFs entfällt die Pflicht zur Erstellung wesentlicher Anlegerinformationen für professionelle Anleger ab dem Stichtag.
Die entsprechenden Gesetzesänderungen sind bereits durch das Vierte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vorgenommen worden und treten zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Zum Rahmenwerk: PRIIPs: Basisinformationsblatt
Standardisiertes Basisinformationsblatt für verpackte Anlageprodukte, das Privatkunden vor Vertragsschluss auszuhändigen ist.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu PRIIPs: Basisinformationsblatt
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