Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1061 zur Prospektgestaltung
VO (EU) 2017/1129, VO (EU) 2024/2809, WpPG, EU
Die Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1061 korrigiert Fehler in der ursprünglichen Verordnung, die die standardisierte Aufmachung, Reihenfolge und den gestrafften Inhalt sowie die Prüfung und Billigung von Prospekten betrifft. Diese Änderungen sind für die korrekte Anwendung der Prospektvorschriften von Bedeutung.
Die Berichtigung ist für alle Finanzinstitute relevant, die Prospekte gemäß der Prospektverordnung erstellen und veröffentlichen müssen. Sie stellt sicher, dass die Anforderungen an die Prospektgestaltung und das Genehmigungsverfahren korrekt umgesetzt werden können, was die Rechtssicherheit erhöht und potenzielle Compliance-Risiken minimiert.
Die Berichtigung wurde am 18.09.2026 veröffentlicht.
Zum Rahmenwerk: Prospektverordnung (ProspektVO) & Listing Act
Prospektpflicht bei öffentlichen Angeboten und Börsenzulassungen von Wertpapieren, Prospektinhalte und Billigungsverfahren bei der BaFin sowie die aufsichtlichen Erleichterungen des EU Listing Act: höhere Schwellen für prospektfreie Angebote, standardisierte Prospektformate und vereinfachte Sekundäremissionen.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Prospektverordnung (ProspektVO) & Listing Act
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- 09.09.2026Änderungen an den Q&As zur Prospektverordnung
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