Pflichten von institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern bezüglich Nachhaltigkeit
VO (EU) 2019/2088, EU
Dieser Legislativvorschlag der Europäischen Kommission befasst sich mit den Pflichten von institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern im Hinblick auf Nachhaltigkeit. Er zielt darauf ab, die Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) in deren Investitionsentscheidungen und Risikomanagement zu verankern.
Die Regelungen sind für institutionelle Anleger und Vermögensverwalter relevant. Sie sollen sicherstellen, dass Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen systematisch in ihre Prozesse integriert werden, was potenziell Auswirkungen auf die Anlagepolitik und die Offenlegungspflichten dieser Unternehmen hat.
Der Vorschlag befindet sich im Adoptions-Workflow-Verfahren, was bedeutet, dass er noch nicht finalisiert ist und weitere Schritte im Gesetzgebungsprozess durchlaufen wird.
Zum Rahmenwerk: SFDR: Offenlegungsverordnung
Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmens- und Produktebene.
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