BaFin-Konsultation: Zuordnungsansatz für Lebensversicherer und Pensionskassen nach SFDR (Konsultation 08/2023)
VO (EU) 2019/2088, EU
Die BaFin konsultiert ein Merkblatt zur Anwendung des Zuordnungsansatzes durch Lebensversicherungsunternehmen im engeren Sinne sowie Pensionskassen und Pensionsfonds im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR).
Das Merkblatt beschreibt, wie konkrete Kapitalanlagen bestimmten Finanzprodukten für Offenlegungszwecke zugeordnet werden können. Es ist anwendbar für neue Finanzprodukte, insbesondere der klassischen Lebensversicherung, die mit ökologischen und/oder sozialen Merkmalen beworben werden und für die zusätzliche Angaben nach Artikel 8 oder 9 SFDR offenzulegen sind. Das Volumen der zuzuordnenden Vermögenswerte bestimmt sich nach dem aus Sparbeiträgen angesammelten Kapital der Versicherungsnehmer des jeweiligen Produkts oder der Produktgruppe.
Der Zuordnungsansatz ist optional. Wird er nicht angewendet, beziehen sich die offenzulegenden Angaben primär auf die gesamten Vermögenswerte des Sicherungsvermögens. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 9. Juni 2023 eingereicht werden.
Zum Rahmenwerk: SFDR: Offenlegungsverordnung
Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmens- und Produktebene.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu SFDR: Offenlegungsverordnung
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