Überarbeitung der EU-Regeln zur Offenlegung im Bereich nachhaltiger Finanzen (Ares(2025)3526490)
VO (EU) 2019/2088, EU
Die Europäische Kommission hat eine Überarbeitung der EU-Regeln zur Offenlegung im Bereich nachhaltiger Finanzen vorgeschlagen. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die bestehenden Vorschriften zu präzisieren und zu verbessern, um die Transparenz und Vergleichbarkeit von Informationen über nachhaltige Investitionen zu erhöhen.
Diese Überarbeitung ist für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater relevant, die Produkte als nachhaltig bewerben oder entsprechende Beratungsleistungen anbieten. Sie müssen sich auf potenzielle Änderungen in den Offenlegungspflichten einstellen, die sich auf die Art und Weise auswirken könnten, wie sie Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen und verwalten.
Der Vorschlag befindet sich im Adoptions-Workflow, was bedeutet, dass er verschiedene Stufen des Gesetzgebungsverfahrens durchlaufen wird, bevor er final verabschiedet wird.
Zum Rahmenwerk: SFDR: Offenlegungsverordnung
Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmens- und Produktebene.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu SFDR: Offenlegungsverordnung
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