Überarbeitung der EU-Vorschriften zur Offenlegung von Informationen über nachhaltige Finanzierungen (Ares(2025)3526490)
VO (EU) 2019/2088, EU
Die Europäische Kommission hat eine Überarbeitung der EU-Vorschriften zur Offenlegung von Informationen über nachhaltige Finanzierungen vorgeschlagen. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Finanzprodukten im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeitsmerkmale zu verbessern.
Die Überarbeitung betrifft Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater, die nachhaltige Finanzprodukte anbieten oder dazu beraten. Sie müssen künftig detailliertere und standardisierte Informationen über die ökologischen, sozialen und Governance-Aspekte (ESG) ihrer Produkte bereitstellen. Dies soll Anlegern helfen, fundiertere Entscheidungen zu treffen und Greenwashing zu vermeiden.
Der aktuelle Verfahrensstand ist die Annahme des Vorschlags im Rahmen des Adoptions-Workflows.
Zum Rahmenwerk: SFDR: Offenlegungsverordnung
Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmens- und Produktebene.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu SFDR: Offenlegungsverordnung
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