Aufsichtsmitteilung 08/2026 (BA): Methodik zur Eigenmittelempfehlung ab 2026
EBA/GL/2026/06, EU
Die BaFin informiert über die Methodik und den Prozess zur Eigenmittelempfehlung (Pillar 2 Guidance – P2G) ab 2026. Ziel ist es, Transparenz bei der Ermittlung der Eigenmittelempfehlung zu schaffen und aufsichtliche Prozesse zu vereinfachen. Die Mitteilung ergänzt den Beitrag zum LSI-Stresstest von BaFin und Deutscher Bundesbank und konkretisiert § 6d Abs. 1 KWG in Verbindung mit den EBA-SREP-Guidelines.
Künftig erhalten nur noch Institute eine Empfehlung für zusätzliche Eigenmittel, deren Kapitalquoten im adversen Szenario des LSI-Stresstests unter eine bestimmte Grenze fallen. Diese Grenze setzt sich aus den vorgeschriebenen Kapitalanforderungen (TSCR) zuzüglich eines Puffers von 500 Basispunkten zusammen. Institute mit solider Kapitalausstattung oder geringen Risiken sollen grundsätzlich keine Empfehlung für zusätzliche Eigenmittel mehr erhalten. Die Berechnung der Eigenmittelempfehlung erfolgt durch Multiplikation des Kapitalverzehrs aus dem adversen Szenario mit einem Kalibrierungsfaktor, der für 2026 auf 65 % festgelegt wurde.
Die Aufsichtsmitteilung gilt ab dem 08.10.2026 bis zum 30.08.2028. Eine Überführung in ein Rundschreiben ist vorgesehen, sofern sich die Verwaltungspraxis verstetigt. Der Kalibrierungsfaktor wird zu jedem LSI-Stresstest neu festgelegt.
Zum Rahmenwerk: Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) und aufsichtliche Stresstests
EBA-Leitlinien, nach denen die Aufsicht Geschäftsmodell, Governance, Kapital- und Liquiditätsrisiken bewertet und Säule-2-Anforderungen festlegt. Die Neufassung 2026 integriert die IKT-Risikobewertung, den Output Floor und Drittlandzweigstellen.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) und aufsichtliche Stresstests
- 08.10.2026Aufsichtsmitteilung zur Methodik der Eigenmittelempfehlung (Pillar 2 Guidance – P2G) ab 2026 (08/2026)
- 08.10.2026Bafin konkretisiert Methodik zur Eigenmittelempfehlung
- 26.06.2026Überarbeitete SREP-Leitlinien: ein Regelwerk für SREP und IKT-Risikobewertung, Anwendung ab 01.01.2027
- 24.10.2025Konsultation zur Überarbeitung der SREP-Leitlinien: DORA, ESG, Output Floor und Drittlandzweigstellen