Bafin konkretisiert Methodik zur Eigenmittelempfehlung
EBA/GL/2026/06, EU
Die BaFin hat die Aufsichtsmitteilung „08/2026 (BA): Methodik zur Eigenmittelempfehlung ab 2026“ veröffentlicht. Darin wird präzisiert, wie die BaFin Kreditinstitute über Eigenmittelempfehlungen informiert und wie diese berechnet werden. Die neue Methodik zielt darauf ab, die Aufsicht proportionaler und risikoorientierter zu gestalten und Bürokratie abzubauen.
Künftig müssen nur noch Institute zusätzliche Eigenmittel vorhalten, die beim aufsichtlichen Stresstest für kleine und mittlere Institute (LSI-Stresstest) im Stressszenario bestimmte Kapitalschwellen unterschreiten. Die teilnehmenden Institute erhalten bereits während der Erhebung des Stresstests eine Indikation, ob sie voraussichtlich eine Empfehlung für zusätzliche Eigenmittel erhalten werden. Dies entlastet Institute spürbar durch eine risikoorientierte Herangehensweise.
Die neue Methodik gilt für alle Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen, die unter den Anwendungsbereich des § 6d Absatz 1 Kreditwesengesetz fallen.
Zum Rahmenwerk: Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) und aufsichtliche Stresstests
EBA-Leitlinien, nach denen die Aufsicht Geschäftsmodell, Governance, Kapital- und Liquiditätsrisiken bewertet und Säule-2-Anforderungen festlegt. Die Neufassung 2026 integriert die IKT-Risikobewertung, den Output Floor und Drittlandzweigstellen.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) und aufsichtliche Stresstests
- 08.10.2026Aufsichtsmitteilung zur Methodik der Eigenmittelempfehlung (Pillar 2 Guidance – P2G) ab 2026 (08/2026)
- 08.10.2026Aufsichtsmitteilung 08/2026 (BA): Methodik zur Eigenmittelempfehlung ab 2026
- 26.06.2026Überarbeitete SREP-Leitlinien: ein Regelwerk für SREP und IKT-Risikobewertung, Anwendung ab 01.01.2027
- 24.10.2025Konsultation zur Überarbeitung der SREP-Leitlinien: DORA, ESG, Output Floor und Drittlandzweigstellen