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Alle Updates zu WpI MaRisk: Risikomanagement für Wertpapierinstitute
Eigenmittel & AufsichtsrechtRundschreibenBaFin09/2026

BaFin veröffentlicht finale WpI MaRisk (Rundschreiben 09/2026 (WA))

BaFinBaFin-Rundschreiben, DE

Die BaFin hat die finale Fassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten (WpI MaRisk) veröffentlicht. Diese basieren auf einem zweiten Konsultationsverfahren und berücksichtigen Stellungnahmen sowie Diskussionen im Arbeitskreis Wertpapierinstitute und -firmen. Die Anforderungen wurden an die Ergebnisse des KWG MaRisk-Reviews angepasst, um Konsistenz zwischen den aufsichtsrechtlichen Regelwerken zu gewährleisten.

Die WpI MaRisk präzisieren die Aufgaben der Compliance-Funktion, auch außerhalb der Wohlverhaltenspflichten, und enthalten Ausführungen zum Risiko einer ungeordneten Abwicklung, ohne jedoch Sanierungs- und Abwicklungspläne zu fordern. Die Anforderungen erstrecken sich zudem auf erlaubnisfreie Geschäfte, sofern diese die Risiken des Instituts oder die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen beeinflussen. Für die Interne Revision werden Regelbeispiele genannt, bei denen die Aufsicht von erhöhten Anforderungen ausgeht, etwa bei komplexen Produkten. Begriffe der Kreditinstitutsaufsicht wie „Risikoinventur“ werden verwendet, jedoch ohne dieselben inhaltlichen Erwartungen wie an Kreditinstitute.

Die WpI MaRisk treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Für die Übergangszeit bis dahin gilt die sinngemäße Anwendung der KWG MaRisk (8. Novelle); Änderungen aus der 9. Novelle der KWG MaRisk müssen in diesem Zeitraum nicht zwingend berücksichtigt werden.

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Zum Rahmenwerk: WpI MaRisk: Risikomanagement für Wertpapierinstitute

Die aufsichtliche Auslegung des § 41 WpIG durch die BaFin: eigenständige Mindestanforderungen an das Risikomanagement für kleine und mittlere Wertpapierinstitute – getrennt von der Banken-MaRisk.

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