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Alle Updates zu WpI MaRisk: Risikomanagement für Wertpapierinstitute
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Bafin veröffentlicht MaRisk für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute

BaFinBaFin-Rundschreiben, DE

Die BaFin hat die Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten (WpI MaRisk) veröffentlicht. Dieses Rundschreiben schafft einen eigenständigen Aufsichtsrahmen für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute und ersetzt die bisherige sinngemäße Anwendung der MaRisk für Kreditinstitute.

Die WpI MaRisk richten sich explizit an Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute. Für diese Institute bedeuten die neuen Regelungen mehr Transparenz und Rechtsklarheit im Risikomanagement. Große Wertpapierinstitute müssen weiterhin die MaRisk für Kreditinstitute anwenden.

Die WpI MaRisk treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute weiterhin die MaRisk für Kreditinstitute, wobei sie die Änderungen der 9. MaRisk-Novelle im Übergangszeitraum berücksichtigen können.

So kommentieren Big 4 & Kanzleien

Zum Rahmenwerk: WpI MaRisk: Risikomanagement für Wertpapierinstitute

Die aufsichtliche Auslegung des § 41 WpIG durch die BaFin: eigenständige Mindestanforderungen an das Risikomanagement für kleine und mittlere Wertpapierinstitute – getrennt von der Banken-MaRisk.

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