Bafin veröffentlicht MaRisk für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute
BaFin-Rundschreiben, DE
Die BaFin hat die Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten (WpI MaRisk) veröffentlicht. Dieses Rundschreiben schafft einen eigenständigen Aufsichtsrahmen für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute und ersetzt die bisherige sinngemäße Anwendung der MaRisk für Kreditinstitute.
Die WpI MaRisk richten sich explizit an Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute. Für diese Institute bedeuten die neuen Regelungen mehr Transparenz und Rechtsklarheit im Risikomanagement. Große Wertpapierinstitute müssen weiterhin die MaRisk für Kreditinstitute anwenden.
Die WpI MaRisk treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute weiterhin die MaRisk für Kreditinstitute, wobei sie die Änderungen der 9. MaRisk-Novelle im Übergangszeitraum berücksichtigen können.
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Zum Rahmenwerk: WpI MaRisk: Risikomanagement für Wertpapierinstitute
Die aufsichtliche Auslegung des § 41 WpIG durch die BaFin: eigenständige Mindestanforderungen an das Risikomanagement für kleine und mittlere Wertpapierinstitute – getrennt von der Banken-MaRisk.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu WpI MaRisk: Risikomanagement für Wertpapierinstitute
- 24.08.2026BaFin veröffentlicht finale WpI MaRisk (Rundschreiben 09/2026 (WA))
- 24.08.2026Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten (WpI MaRisk)
- 24.08.2026WpI MaRisk veröffentlicht: eigene Risikomanagement-Anforderungen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute (RS 09/2026)
- 06.05.2026Konsultation 05/2026: zweiter, deutlich verschlankter Entwurf der WpI MaRisk
- 06.08.2025Konsultation 15/2025: erster Entwurf eines Rundschreibens WpI MaRisk
