Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten (WpI MaRisk)
BaFin-Rundschreiben, DE
Das Rundschreiben 09/2026 (WA) der BaFin legt die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) für Wertpapierinstitute fest. Es definiert die Ziele des Rundschreibens, seinen Geltungsbeginn sowie den Anwenderkreis und die relevanten Risiko- und Geschäftsdefinitionen.
Die Regelungen betreffen Wertpapierinstitute und umfassen detaillierte Anforderungen an die Verantwortung der Geschäftsleiter und des Aufsichtsorgans, die Risikotragfähigkeit und Kapitalplanung sowie Strategien und interne Kontrollmechanismen. Besondere Funktionen wie Risikomanagement, Compliance und Interne Revision werden ebenfalls adressiert. Fachbeiträge heben hervor, dass diese MaRisk speziell für kleine und mittlere Wertpapierinstitute relevant sind.
Das Rundschreiben behandelt zudem Organisationsrichtlinien, Dokumentationspflichten und die Bereitstellung von Ressourcen, einschließlich Personal, technisch-organisatorischer Ausstattung und Notfallmanagement. Ein konkreter Anwendungsbeginn wird im vorliegenden Auszug nicht genannt.
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Zum Rahmenwerk: WpI MaRisk: Risikomanagement für Wertpapierinstitute
Die aufsichtliche Auslegung des § 41 WpIG durch die BaFin: eigenständige Mindestanforderungen an das Risikomanagement für kleine und mittlere Wertpapierinstitute – getrennt von der Banken-MaRisk.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu WpI MaRisk: Risikomanagement für Wertpapierinstitute
- 24.08.2026BaFin veröffentlicht finale WpI MaRisk (Rundschreiben 09/2026 (WA))
- 24.08.2026Bafin veröffentlicht MaRisk für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute
- 24.08.2026WpI MaRisk veröffentlicht: eigene Risikomanagement-Anforderungen für kleine und mittlere Wertpapierinstitute (RS 09/2026)
- 06.05.2026Konsultation 05/2026: zweiter, deutlich verschlankter Entwurf der WpI MaRisk
- 06.08.2025Konsultation 15/2025: erster Entwurf eines Rundschreibens WpI MaRisk
