ZahlungsverkehrDurchführungs-VOEU-AmtsblattDVO (EU) 2018/33
ITS zum Standardformat der Entgeltaufstellung und ihrem Symbol (Art. 5 PAD)
ZKG, RL 2014/92/EU, EU+DE
Gibt Aufbau, Reihenfolge und Symbol der Entgeltaufstellung vor, die Zahlungsdienstleister Verbrauchern mindestens jährlich über alle für ihr Zahlungskonto angefallenen Entgelte und Zinsen übermitteln müssen. Banken müssen ihre Kontoauszugs- und Abrechnungsprozesse auf das Muster umstellen; in Kraft seit 31.01.2018.
- 31.01.2018
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Zahlungskontengesetz (ZKG)
Zahlungskonten für Verbraucher: Recht auf ein Basiskonto, Kontowechselhilfe, Entgeltinformation und Entgeltaufstellung mit standardisierten Begriffen sowie Vergleichswebsites; setzt die EU-Zahlungskontenrichtlinie um.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Zahlungskontengesetz (ZKG)
- 11.01.2018RTS zur EU-weit standardisierten Terminologie für Zahlungskontodienste (Art. 3 PAD)
- 11.01.2018ITS zum Standardformat der Entgeltinformation und ihrem Symbol (Art. 4 PAD)
- 11.04.2016Zahlungskontengesetz verkündet: Basiskonto, Kontowechselhilfe und Entgelttransparenz
- 18.03.2016Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten und Zugang zu Zahlungskonten
- 28.08.2014EU-Zahlungskontenrichtlinie im Amtsblatt veröffentlicht