ZahlungsverkehrDurchführungs-VOEU-AmtsblattDVO (EU) 2018/34
ITS zum Standardformat der Entgeltinformation und ihrem Symbol (Art. 4 PAD)
ZKG, RL 2014/92/EU, EU+DE
Gibt Aufbau und Symbol der vorvertraglichen Entgeltinformation vor, mit der Zahlungsdienstleister Verbrauchern die Entgelte der wichtigsten Kontodienste vergleichbar darstellen. Banken müssen das Dokument nach diesem Muster erstellen, vor Vertragsschluss aushändigen und jederzeit zugänglich halten; in Kraft seit 31.01.2018.
- 31.01.2018
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Zahlungskontengesetz (ZKG)
Zahlungskonten für Verbraucher: Recht auf ein Basiskonto, Kontowechselhilfe, Entgeltinformation und Entgeltaufstellung mit standardisierten Begriffen sowie Vergleichswebsites; setzt die EU-Zahlungskontenrichtlinie um.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Zahlungskontengesetz (ZKG)
- 11.01.2018RTS zur EU-weit standardisierten Terminologie für Zahlungskontodienste (Art. 3 PAD)
- 11.01.2018ITS zum Standardformat der Entgeltaufstellung und ihrem Symbol (Art. 5 PAD)
- 11.04.2016Zahlungskontengesetz verkündet: Basiskonto, Kontowechselhilfe und Entgelttransparenz
- 18.03.2016Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten und Zugang zu Zahlungskonten
- 28.08.2014EU-Zahlungskontenrichtlinie im Amtsblatt veröffentlicht