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ÜbersichtGovernance & Auslagerungnur bei wesentlichen Auslagerungen
EBA

EBA/GL/2019/02, EBA/CP/2025/12, AT 9 MaRisk ↗, EU+DE

EBA-Leitlinien zu Auslagerung und Drittparteienrisiko

5 Updates2 in den letzten 30 TagenStand 18.09.2026seit 25.02.2019

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Auslagerungen entbinden nicht von der Verantwortung: Institute müssen Risiken vor Vertragsschluss bewerten, Weisungs-, Auskunfts- und Prüfungsrechte vereinbaren und ausgelagerte Prozesse laufend überwachen — bei wesentlichen Auslagerungen mit erhöhten Anforderungen.

Sämtliche Auslagerungen sind in einem Register zu dokumentieren; wesentliche Auslagerungen und deren Weiterverlagerungen sind der Aufsicht anzuzeigen. Mit DORA treten für IKT-Dienstleistungen zusätzliche vertragliche Mindestinhalte und das Informationsregister hinzu.

18.09.2026
LeitlinienEBA

EBA veröffentlicht finale Leitlinien zum Management von Drittparteienrisiken

Die EBA hat finale Leitlinien zum Management von Drittparteienrisiken veröffentlicht. Diese Leitlinien konzentrieren sich auf Vereinbarungen mit Drittparteien, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, deren Ausfall die Leistung eines Finanzinstituts erheblich beeinträchtigen würde. Ziel ist es, unnötige operative und aufsichtsrechtliche Belastungen für weniger wesentliche Vereinbarungen zu reduzieren und gleichzeitig ein solides Risikomanagement zu gewährleisten.

Original öffnen: eba.europa.eu ↗
18.09.2026
LeitlinienEBA

Finale Leitlinien zu Drittparteienrisiken bei Nicht-IKT-Dienstleistungen mit zweijähriger Übergangsfrist

Die EBA hat die Nachfolger der Auslagerungsleitlinien final veröffentlicht. Sie konzentrieren sich auf Drittparteienvereinbarungen, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, und decken den gesamten Lebenszyklus ab: Risikobewertung und Due Diligence, Vertragsgestaltung, Weiterverlagerung, Überwachung, Dokumentation und Exit-Strategien. Institute sollten ihre Auslagerungs- bzw. Drittparteienregister, Verträge und Prozesse gegen die neuen Vorgaben abgleichen; für die Umsetzung gilt eine zweijährige Übergangsfrist.

Original öffnen: eba.europa.eu ↗
23.07.2026
08.07.2025
KonsultationEBAEBA/CP/2025/12

Konsultation zu Leitlinien für das Management von Drittparteienrisiken: Nachfolger der Auslagerungsleitlinien

Der Entwurf ersetzt den Auslagerungsbegriff durch Third-Party Arrangements, erfasst alle Nicht-IKT-Dienstleister einschließlich gruppeninterner Vereinbarungen und dehnt den Anwendungsbereich auf Zahlungs- und E-Geld-Institute, ART-Emittenten und Immobilienkreditgeber aus. Für IKT-Dienstleistungen gilt DORA. Öffentliche Anhörung am 05.09.2025, Stellungnahmen bis 08.10.2025, danach zwei Jahre Übergang für Verträge und Register geplant.

Frist lief am 08.10.2025 aus
Original öffnen: eba.europa.eu ↗
25.02.2019