Neue Zuständigkeit: BfDI übernimmt Datenschutzaufsicht nach dem Data Act
Mit dem Inkrafttreten des Datenverordnungs-Anwendungs-und-Durchsetzungs-Gesetzes (DADG) am 30.05.2026 übernimmt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) die Datenschutzaufsicht nach dem Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854). Der Data Act regelt den Zugang zu und die Nutzung von Daten in vernetzten Geräten und digitalen Diensten, um Transparenz, Wettbewerb und faire Datennutzung zu fördern.
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