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EU-Amtsblatt

VO (EU) 2024/1689 ↗, EU

KI-Verordnung (EU AI Act)

13 Updates1 in den letzten 30 TagenStand 29.09.2026seit 12.07.2024

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Die KI-Verordnung folgt einem risikobasierten Ansatz: Bestimmte Praktiken sind verboten, Hochrisiko-Systeme unterliegen Anforderungen an Datenqualität, Dokumentation, menschliche Aufsicht und Robustheit, und für generative KI-Modelle gelten eigene Transparenz- und Urheberrechtspflichten. Die Pflichten greifen gestaffelt bis 2027.

Im Finanzsektor gelten insbesondere Kreditwürdigkeitsprüfung und Risikobewertung bei Lebens- und Krankenversicherungen als Hochrisiko-Anwendungen. Betreiber müssen KI-Kompetenz sicherstellen und ihre Systeme inventarisieren; die Aufsicht über Finanzunternehmen soll weitgehend bei den Finanzaufsichtsbehörden liegen.

29.09.2026
VerordnungEU-Amtsblatt32026R1744R(01)

Berichtigung der Verordnung zur Vereinfachung der Umsetzung von KI-Vorschriften (32026R1744R(01))

Diese Berichtigung korrigiert die Verordnung (EU) 2026/1744, die Änderungen an den Verordnungen (EU) 2024/1689, (EU) 2018/1139 und (EU) 2023/1230 vornimmt. Die Änderungen betreffen die Vereinfachung der Umsetzung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz. Es handelt sich um eine technische Korrektur des bereits veröffentlichten Rechtstextes.

Original öffnen: eur-lex.europa.eu ↗
31.07.2026
MeldungEU-Kommission

Kommission beginnt am 2. August mit der Durchsetzung der KI-Gesetz-Regeln und neuer Transparenzanforderungen

Ab dem 2. August 2026 beginnt das KI-Büro der Europäischen Kommission zusammen mit den nationalen Behörden mit der Durchsetzung des Gesetzes über künstliche Intelligenz (KI-Gesetz). Gleichzeitig treten neue Transparenzregeln in Kraft, die vorschreiben, dass bestimmte KI-Systeme Nutzer darüber informieren müssen, wenn sie mit KI interagieren oder wenn Inhalte von KI generiert oder verändert wurden.

Original öffnen: digital-strategy.ec.europa.eu ↗
28.07.2026
27.07.2026
MeldungEU-Kommission

KI-Omnibus tritt in Kraft

Der AI Omnibus tritt am 27. Juli 2026 in Kraft und vereinfacht das Regelwerk für Künstliche Intelligenz (KI) bei gleichzeitiger Wahrung von Sicherheits- und Grundrechtsstandards. Er zielt darauf ab, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, indem er die Einhaltung der Vorschriften für kleinere Unternehmen erleichtert, Fristen verlängert und Testmöglichkeiten erweitert.

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20.07.2026
LeitlinienEU-Kommission

Kommission veröffentlicht Leitlinien zu Transparenzpflichten für KI-Systeme

Die Europäische Kommission hat Leitlinien veröffentlicht, die Anbietern und Betreibern von KI-Systemen bei der Einhaltung der Transparenzpflichten des AI Act helfen sollen. Diese Pflichten treten am 2. August 2026 in Kraft und zielen darauf ab, die Erkennung von Interaktionen mit KI sowie von KI-generierten oder -veränderten Inhalten zu erleichtern, um Täuschung und Manipulation zu reduzieren.

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06.07.2026
MeldungBSI

BSI veröffentlicht Community Draft des Prüfkatalogs A5 für vertrauenswürdige KI-Systeme

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den Community Draft der AI Audit and Assurance Assessment Architecture (A5) zur Kommentierung veröffentlicht. Der A5 legt den Grundstein für eine modulare und erweiterbare Prüfarchitektur für KI-Systeme und bietet Kriterien und Methodik zur systematischen und standardisierten Bewertung der Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen.

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10.06.2026
VerhaltenskodexEU-Kommission

Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht (Art. 50 KI-VO)

Das AI Office hat den finalen Verhaltenskodex zu den Kennzeichnungs- und Offenlegungspflichten nach Art. 50 KI-VO vorgelegt. Er besteht aus je einem eigenständig zeichenbaren Teil für Anbieter (maschinenlesbare Markierung, z. B. signierte Metadaten und Wasserzeichen) und für Betreiber (Offenlegung von Deepfakes und KI-generierten Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse). Relevant für Institute, die generative KI etwa im Kundenkontakt einsetzen. Die Markierungspflicht nach Art. 50 Abs. 2 gilt nach dem KI-Omnibus ab 02.12.2026.

Anwendung ab 02.08.2026
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19.05.2026
KonsultationEU-Kommission

Entwurf der Kommissionsleitlinien zur Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen (Art. 6 KI-VO)

Die Kommission konkretisiert nach Art. 6 Abs. 5 KI-VO mit Praxisbeispielen, wann ein KI-System als Hochrisiko-System gilt – sowohl als Sicherheitsbauteil regulierter Produkte (Anhang I) als auch in den Anwendungsfällen des Anhangs III, zu denen die Kreditwürdigkeitsprüfung natürlicher Personen und die Risikobewertung in der Lebens- und Krankenversicherung gehören. Die Konsultationsfrist wurde bis 23.07.2026 verlängert; die finalen Leitlinien sollen bis Ende 2026 folgen.

Frist lief am 23.07.2026 aus
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19.11.2025
KommissionsvorschlagEU-AmtsblattCOM(2025) 836

Digitaler Omnibus zur KI: Kommission schlägt Verschiebung der Hochrisiko-Pflichten vor

Der Vorschlag COM(2025) 836 koppelt den Anwendungsbeginn der Hochrisiko-Vorgaben an die Verfügbarkeit harmonisierter Normen (spätestens 02.12.2027 bzw. 02.08.2028), erleichtert KMU und Small-Mid-Caps, zentralisiert die Aufsicht über KI-Systeme auf Basis von GPAI-Modellen beim AI Office und verlängert Übergangsfristen für Transparenzpflichten.

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18.07.2025
LeitlinienEU-Kommission

Leitlinien zum Umfang der Pflichten von Anbietern von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI)

Die Kommission erläutert, wann ein KI-Modell als GPAI-Modell gilt, wer als Anbieter gilt – auch bei nachträglicher Anpassung (Fine-Tuning) eines fremden Modells – und wann ein systemisches Risiko vorliegt. Für Institute ist damit die Rollenabgrenzung entscheidend: Wer ein Basismodell wesentlich weitertrainiert oder unter eigenem Namen bereitstellt, kann selbst zum Anbieter mit den Pflichten nach Art. 53 KI-VO werden, statt nur Betreiber zu sein. Als Nachweisinstrument dient Anbietern der GPAI-Verhaltenskodex vom 10.07.2025, den Kommission und KI-Gremium als angemessen bestätigt haben; er ist ein sinnvoller Prüfpunkt in der Due Diligence von Modellanbietern. Die GPAI-Pflichten gelten seit 02.08.2025.

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06.02.2025
04.02.2025
12.07.2024
VerordnungEU-AmtsblattVO (EU) 2024/1689

KI-Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht

Die Verordnung (EU) 2024/1689 gilt gestuft: verbotene Praktiken und KI-Kompetenz ab 02.02.2025, Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck ab 02.08.2025, allgemeiner Geltungsbeginn ab 02.08.2026. Die Hochrisiko-Pflichten (u. a. Kreditwürdigkeitsprüfung, Risikobewertung bei Lebens- und Krankenversicherungen) sollten ursprünglich ab 02.08.2026 bzw. 2027 gelten; der KI-Omnibus (VO (EU) 2026/1744) hat sie auf 02.12.2027 (Anhang III) bzw. 02.08.2028 (Anhang I) verschoben.

Anwendung ab 02.08.2026
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