Wertpapiergeschäft & AnlegerschutzGesetzentwurfEU-KommissionAres(2019)3452309
Änderung des delegierten Rechtsakts zur Benchmark-Verordnung bezüglich technischer Definitionen
VO (EU) 2016/1011, EU
Die Europäische Kommission plant eine Änderung des delegierten Rechtsakts zur Benchmark-Verordnung (BMR) bezüglich technischer Aspekte von Definitionen. Derzeit befindet sich das Vorhaben im Status „Init Planned“, was auf eine frühe Planungsphase hindeutet.
Diese Änderung ist für Finanzinstitute relevant, die Benchmarks verwenden oder bereitstellen, da sie die Auslegung und Anwendung der BMR beeinflussen könnte. Es geht um die Präzisierung technischer Definitionen, die für die Einhaltung der Verordnung entscheidend sind.
Zum Rahmenwerk: Benchmark-Verordnung (BMR)
Anforderungen an Administratoren und beaufsichtigte Verwender von Referenzwerten wie Zinssätzen und Indizes – einschließlich Zulassung, Methodik und Ausweichplänen für den Wegfall eines Referenzwerts.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Benchmark-Verordnung (BMR)
- 12.02.2026EuGH-Urteil zu Informationspflichten bei kritischen Referenzwerten in Immobilienkrediten (C-471/24)
- 19.05.2025BMR-Review im Amtsblatt: Anwendungsbereich auf kritische und signifikante Referenzwerte verengt
- 28.03.2025Überprüfung des Anwendungsbereichs und Drittstaatenregimes der Benchmark-Verordnung (Ares(2023)1488307)
- 12.02.2021BMR-Änderung: gesetzlicher Ersatz für wegfallende Referenzwerte (LIBOR-Übergang)
- 11.08.2020Überprüfung der Benchmark-Verordnung (Ares(2020)1637928)
- 28.04.2020Delegierter Rechtsakt zur Überprüfung der Berechnungsmethode für Schwellenwerte kritischer Benchmarks