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Alle Updates zu Benchmark-Verordnung (BMR)
Wertpapiergeschäft & AnlegerschutzGesetzentwurfEU-KommissionAres(2019)3452309

Änderung des delegierten Rechtsakts zur Benchmark-Verordnung bezüglich technischer Definitionen

EU-KommissionVO (EU) 2016/1011, EU

Die Europäische Kommission plant eine Änderung des delegierten Rechtsakts zur Benchmark-Verordnung (BMR) bezüglich technischer Aspekte von Definitionen. Derzeit befindet sich das Vorhaben im Status „Init Planned“, was auf eine frühe Planungsphase hindeutet.

Diese Änderung ist für Finanzinstitute relevant, die Benchmarks verwenden oder bereitstellen, da sie die Auslegung und Anwendung der BMR beeinflussen könnte. Es geht um die Präzisierung technischer Definitionen, die für die Einhaltung der Verordnung entscheidend sind.

Zum Rahmenwerk: Benchmark-Verordnung (BMR)

Anforderungen an Administratoren und beaufsichtigte Verwender von Referenzwerten wie Zinssätzen und Indizes – einschließlich Zulassung, Methodik und Ausweichplänen für den Wegfall eines Referenzwerts.

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