Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
RL (EU) 2023/2225 (CCD II), BGB, EU+DE
Das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts wurde am 05.02.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es wurde am 03.02.2026 ausgefertigt und fällt in die Sachgebiete Bürgerliches Gesetzbuch, Investmentwesen und Versicherungsvertragsrecht.
Die Änderungen betreffen verschiedene Bereiche des Zivilrechts, insbesondere Verbraucher- und Versicherungsverträge. Finanzunternehmen, die im Bereich des Investmentwesens oder des Versicherungsvertragsrechts tätig sind, müssen die neuen Bestimmungen prüfen und ihre Vertragspraktiken entsprechend anpassen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz war federführend bei der Erstellung dieses Gesetzes.
Zum Rahmenwerk: Verbraucherschutz im Finanzgeschäft
Verbraucherschutz im Finanzgeschäft: Verbraucherdarlehen und die neue Verbraucherkreditrichtlinie CCD II, vorvertragliche Informationspflichten, Widerrufsrechte und AGB-Kontrolle.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Verbraucherschutz im Finanzgeschäft
- 31.07.2026Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht
- 18.05.2026Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität
- 23.04.2026EuGH-Urteil zu Zinsberechnung bei Verbraucherkrediten (C-744/24)