Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität
RL (EU) 2023/2225 (CCD II), BGB, EU+DE
Dieses Gesetz setzt die Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht um. Es wurde am 18.05.2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 139) veröffentlicht und trat am 12.05.2026 in Kraft.
Die Regelungen betreffen verschiedene Sachgebiete, darunter das Bürgerliche Gesetzbuch, das Recht der Schuldverhältnisse, Datenschutz, die Gewerbeordnung sowie aufsichtsrechtliche Vorschriften. Finanzinstitute, die Verbraucherkreditverträge anbieten, sind von den Änderungen direkt betroffen und müssen ihre Prozesse und Verträge entsprechend anpassen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatte die Federführung bei der Erarbeitung dieses Gesetzes.
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Zum Rahmenwerk: Verbraucherschutz im Finanzgeschäft
Verbraucherschutz im Finanzgeschäft: Verbraucherdarlehen und die neue Verbraucherkreditrichtlinie CCD II, vorvertragliche Informationspflichten, Widerrufsrechte und AGB-Kontrolle.
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- 31.07.2026Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht
- 23.04.2026EuGH-Urteil zu Zinsberechnung bei Verbraucherkrediten (C-744/24)
- 05.02.2026Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts