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Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht
RL (EU) 2023/2225 (CCD II), BGB, EU+DE
Diese Verordnung setzt die Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Gewerberecht um. Sie wurde am 28.07.2026 ausgefertigt und am 31.07.2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 229) veröffentlicht.
Die Regelung betrifft das Sachgebiet der Gewerbeordnung und genehmigungsbedürftige Gewerbe. Finanzunternehmen, die Verbraucherkredite anbieten, müssen die neuen Vorgaben im Rahmen ihrer gewerberechtlichen Pflichten beachten.
Die Verordnung ist am 31.07.2026 in Kraft getreten.
Zum Rahmenwerk: Verbraucherschutz im Finanzgeschäft
Verbraucherschutz im Finanzgeschäft: Verbraucherdarlehen und die neue Verbraucherkreditrichtlinie CCD II, vorvertragliche Informationspflichten, Widerrufsrechte und AGB-Kontrolle.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Verbraucherschutz im Finanzgeschäft
- 18.05.2026Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität
- 23.04.2026EuGH-Urteil zu Zinsberechnung bei Verbraucherkrediten (C-744/24)
- 05.02.2026Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts