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Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht

BGBlRL (EU) 2023/2225 (CCD II), BGB, EU+DE

Diese Verordnung setzt die Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Gewerberecht um. Sie wurde am 28.07.2026 ausgefertigt und am 31.07.2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 229) veröffentlicht.

Die Regelung betrifft das Sachgebiet der Gewerbeordnung und genehmigungsbedürftige Gewerbe. Finanzunternehmen, die Verbraucherkredite anbieten, müssen die neuen Vorgaben im Rahmen ihrer gewerberechtlichen Pflichten beachten.

Die Verordnung ist am 31.07.2026 in Kraft getreten.

Zum Rahmenwerk: Verbraucherschutz im Finanzgeschäft

Verbraucherschutz im Finanzgeschäft: Verbraucherdarlehen und die neue Verbraucherkreditrichtlinie CCD II, vorvertragliche Informationspflichten, Widerrufsrechte und AGB-Kontrolle.

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