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Alle Updates zu CRR III / CRD VI: Eigenmittel und Aufsicht
Eigenmittel & AufsichtsrechtGesetzbgbl.deBGBl. 2020 I S. 2773

Risikoreduzierungsgesetz: CRD V und BRRD II im KWG und SAG umgesetzt

VO (EU) 2024/1623, RL (EU) 2024/1619, EU

Der Vorgänger des BRUBEG setzt das EU-Bankenpaket 2019 um: Zulassungspflicht für Finanzholding-Gesellschaften (§ 2f KWG), Kapitalpuffer für die Verschuldungsquote global systemrelevanter Institute, mehr Proportionalität für kleine, nicht komplexe Institute, Identifizierung von Risikoträgern im KWG und angepasste Sanktionen; im SAG werden MREL und die Abwicklungsvorgaben der BRRD II nachgezogen. Gesetz vom 09.12.2020, verkündet in BGBl. 2020 I Nr. 61, in Kraft überwiegend seit 28.12.2020.

28.12.2020
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: CRR III / CRD VI: Eigenmittel und Aufsicht

Umsetzung von Basel III in der EU: Eigenmittelanforderungen, Output Floor, Kreditrisiko-Standardansatz und Marktrisiko. Die CRD VI ist in Deutschland seit 31.03.2026 durch das BRUBEG im KWG umgesetzt.

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