Eigenmittel & AufsichtsrechtGesetzentwurfBMF
BMF legt Referentenentwurf zur Umsetzung der CRD VI vor (BRUBEG)
VO (EU) 2024/1623, RL (EU) 2024/1619, EU
Der Referentenentwurf vom 22.08.2025 sieht die Umsetzung der CRD VI im KWG vor: Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern und ESG-Risiken, verbunden mit Bürokratieabbau zugunsten kleiner Institute und mittelständischer Kreditnehmer. 23 Verbände und Institutionen nahmen Stellung.
Zum Rahmenwerk: CRR III / CRD VI: Eigenmittel und Aufsicht
Umsetzung von Basel III in der EU: Eigenmittelanforderungen, Output Floor, Kreditrisiko-Standardansatz und Marktrisiko. Die CRD VI ist in Deutschland seit 31.03.2026 durch das BRUBEG im KWG umgesetzt.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu CRR III / CRD VI: Eigenmittel und Aufsicht
- 31.07.2026Anwendung der Währungsinkongruenz-Behandlung auf Selbstständige (Art. 123a CRR) (2026_7724)
- 17.07.2026EBA veröffentlicht finale Entwürfe der RTS und ITS zu wesentlichen Übernahmen, Fusionen und Spaltungen (CRD)
- 17.07.2026Konsultation zu ITS-Änderungen für Marktrisiko-Benchmarking 2027 (EBA/CP/2026/11)
- 06.07.2026Risikogewichtung von IPRE-Engagements, die durch viele Immobilien besichert sind
- 06.07.2026Ablehnung einer ETV-Berechnungsanfrage für Hypotheken mit Mehrfachbesicherung (CRR Art. 124 Abs. 6)
- 06.07.2026Ablehnung einer Frage zur Definition des „Hauptgeschäfts“ (CRR 2026_7921)