Regierungsentwurf des BRUBEG dem Bundesrat zugeleitet
VO (EU) 2024/1623, RL (EU) 2024/1619, EU
Der Regierungsentwurf setzt die Richtlinie (EU) 2024/1619 im KWG um und bündelt Entlastungen: höhere Schwelle für die Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 18 KWG, vereinfachte Organkreditregeln und gestraffte Anzeigepflichten; der Nationale Normenkontrollrat beziffert die jährliche Entlastung auf rund 89 Mio. € bei einmaligem Erfüllungsaufwand von rund 28 Mio. €. Der Bundesrat nahm am 21.11.2025 Stellung und forderte weitere Proportionalitätsmaßnahmen für kleine Institute; der Entwurf ging am 03.12.2025 als BT-Drs. 21/3058 in den Bundestag, erste Lesung am 19.12.2025.
Zum Rahmenwerk: CRR III / CRD VI: Eigenmittel und Aufsicht
Umsetzung von Basel III in der EU: Eigenmittelanforderungen, Output Floor, Kreditrisiko-Standardansatz und Marktrisiko. Die CRD VI ist in Deutschland seit 31.03.2026 durch das BRUBEG im KWG umgesetzt.
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