Bundestag beschließt BRUBEG: CRD-VI-Umsetzung mit Entlastungen für kleine Banken
VO (EU) 2024/1623, RL (EU) 2024/1619, EU
Der Bundestag nahm den Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/3058) in der Fassung des Finanzausschusses mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen an. Gegenüber dem Entwurf wurden die ESG-Pflichten kleiner, nicht komplexer Institute auf qualitative Risikopläne reduziert, Förderbanken von ESG-Berichtspflichten ausgenommen, automatisierte Kreditentscheidungen bis 20.000 € von den Organkreditvorschriften befreit und die Strategieüberprüfung kleiner Institute auf alle zwei Jahre gestreckt; die jährliche Entlastung wird mit rund 89 Mio. € beziffert. Der Bundesrat rief am 06.03.2026 den Vermittlungsausschuss nicht an.
Zum Rahmenwerk: CRR III / CRD VI: Eigenmittel und Aufsicht
Umsetzung von Basel III in der EU: Eigenmittelanforderungen, Output Floor, Kreditrisiko-Standardansatz und Marktrisiko. Die CRD VI ist in Deutschland seit 31.03.2026 durch das BRUBEG im KWG umgesetzt.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu CRR III / CRD VI: Eigenmittel und Aufsicht
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- 17.07.2026EBA veröffentlicht finale Entwürfe der RTS und ITS zu wesentlichen Übernahmen, Fusionen und Spaltungen (CRD)
- 17.07.2026Konsultation zu ITS-Änderungen für Marktrisiko-Benchmarking 2027 (EBA/CP/2026/11)
- 06.07.2026Risikogewichtung von IPRE-Engagements, die durch viele Immobilien besichert sind
- 06.07.2026Ablehnung einer ETV-Berechnungsanfrage für Hypotheken mit Mehrfachbesicherung (CRR Art. 124 Abs. 6)
- 06.07.2026Ablehnung einer Frage zur Definition des „Hauptgeschäfts“ (CRR 2026_7921)