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Alle Updates zu CRR III / CRD VI: Eigenmittel und Aufsicht
Eigenmittel & AufsichtsrechtGesetzBGBlBGBl. 2026 I Nr. 81

BRUBEG verkündet: CRD VI im KWG umgesetzt, neues Regime für Drittstaatenzweigstellen

BGBlVO (EU) 2024/1623, RL (EU) 2024/1619, EU

Das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (Bundestag 29.01.2026) setzt die CRD VI um: eigenständiges Erlaubnis- und Aufsichtsregime für Zweigstellen aus Drittstaaten (§§ 53c ff. KWG), verschärfte Governance-Anforderungen, Verankerung von ESG-Risiken und Bürokratieabbau. Die meisten Änderungen gelten ab dem zweiten Quartal 2026.

Zum Rahmenwerk: CRR III / CRD VI: Eigenmittel und Aufsicht

Umsetzung von Basel III in der EU: Eigenmittelanforderungen, Output Floor, Kreditrisiko-Standardansatz und Marktrisiko.

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