Bundesbank-Monatsbericht erläutert das BRUBEG: Entlastungen, Drittstaatenzweigstellen, ESG-Risikopläne
VO (EU) 2024/1623, RL (EU) 2024/1619, EU
Der Aufsatz im Monatsbericht April 2026 ordnet das Gesetz ein: Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 18 KWG erst ab 1,5 Mio. € statt 750.000 €, Bagatellgrenze von 100.000 € statt 50.000 € für Organkredite und Ausnahme für automatisierte Kreditentscheidungen bis 20.000 €, Anzeigepflichten für Beteiligungserwerbe und Fusionen, periodische Zwangsgelder bis 50.000 € täglich bzw. 5 % des Nettotagesumsatzes, zwei Risikoklassen für CRD-Drittstaatenzweigstellen mit Mindestkapital (Klasse 1: 2,5 % der durchschnittlichen Verbindlichkeiten, mindestens 10 Mio. €) sowie ESG-Risikopläne, die kleine Institute erst ab 11.01.2027 und mit Erleichterungen aufstellen müssen. Derselbe Monatsbericht enthält den Aufsatz „Nachhaltigkeitsrisiken in der Bankenaufsicht“.
Zum Rahmenwerk: CRR III / CRD VI: Eigenmittel und Aufsicht
Umsetzung von Basel III in der EU: Eigenmittelanforderungen, Output Floor, Kreditrisiko-Standardansatz und Marktrisiko. Die CRD VI ist in Deutschland seit 31.03.2026 durch das BRUBEG im KWG umgesetzt.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu CRR III / CRD VI: Eigenmittel und Aufsicht
- 31.07.2026Anwendung der Währungsinkongruenz-Behandlung auf Selbstständige (Art. 123a CRR) (2026_7724)
- 17.07.2026EBA veröffentlicht finale Entwürfe der RTS und ITS zu wesentlichen Übernahmen, Fusionen und Spaltungen (CRD)
- 17.07.2026Konsultation zu ITS-Änderungen für Marktrisiko-Benchmarking 2027 (EBA/CP/2026/11)
- 06.07.2026Risikogewichtung von IPRE-Engagements, die durch viele Immobilien besichert sind
- 06.07.2026Ablehnung einer ETV-Berechnungsanfrage für Hypotheken mit Mehrfachbesicherung (CRR Art. 124 Abs. 6)
- 06.07.2026Ablehnung einer Frage zur Definition des „Hauptgeschäfts“ (CRR 2026_7921)