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Alle Updates zu CRR III / CRD VI: Eigenmittel und Aufsicht
Eigenmittel & AufsichtsrechtBerichtBundesbank

Bundesbank-Monatsbericht erläutert das BRUBEG: Entlastungen, Drittstaatenzweigstellen, ESG-Risikopläne

BundesbankVO (EU) 2024/1623, RL (EU) 2024/1619, EU

Der Aufsatz im Monatsbericht April 2026 ordnet das Gesetz ein: Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 18 KWG erst ab 1,5 Mio. € statt 750.000 €, Bagatellgrenze von 100.000 € statt 50.000 € für Organkredite und Ausnahme für automatisierte Kreditentscheidungen bis 20.000 €, Anzeigepflichten für Beteiligungserwerbe und Fusionen, periodische Zwangsgelder bis 50.000 € täglich bzw. 5 % des Nettotagesumsatzes, zwei Risikoklassen für CRD-Drittstaatenzweigstellen mit Mindestkapital (Klasse 1: 2,5 % der durchschnittlichen Verbindlichkeiten, mindestens 10 Mio. €) sowie ESG-Risikopläne, die kleine Institute erst ab 11.01.2027 und mit Erleichterungen aufstellen müssen. Derselbe Monatsbericht enthält den Aufsatz „Nachhaltigkeitsrisiken in der Bankenaufsicht“.

Zum Rahmenwerk: CRR III / CRD VI: Eigenmittel und Aufsicht

Umsetzung von Basel III in der EU: Eigenmittelanforderungen, Output Floor, Kreditrisiko-Standardansatz und Marktrisiko. Die CRD VI ist in Deutschland seit 31.03.2026 durch das BRUBEG im KWG umgesetzt.

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