BaFin-Informationen zur Datenverarbeitung bei Bestellungen von Verwaltern des Refinanzierungsregisters (KWG)
VO (EU) 2024/1623, RL (EU) 2024/1619, EU
Die BaFin informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Bestellung von Verwaltern und Stellvertretern des Refinanzierungsregisters gemäß §§ 22e ff. KWG. Die Datenverarbeitung erfolgt zur Prüfung der Eignung der betreffenden Person für diese Funktion.
Betroffen sind Personen, die als Verwalter oder Stellvertreter des Refinanzierungsregisters vorgeschlagen oder beantragt werden. Die BaFin erhebt und verarbeitet hierfür Namen, Geburtsdatum, Adress- und Kontaktdaten sowie Informationen zur persönlichen Zuverlässigkeit, fachlichen Eignung und zu weiteren Tätigkeiten. Die Daten werden innerhalb der BaFin von zuständigen Mitarbeitern verarbeitet und nicht an Drittländer oder internationale Organisationen übermittelt.
Die Speicherung der Daten erfolgt für zehn Jahre nach Ausscheiden aus der aufsichtsrechtlich relevanten Funktion oder nach erfolgtem Antrag/Vorschlag bei unterbliebener Funktionsübernahme. Betroffene Personen haben die Rechte gemäß DSGVO, einschließlich Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch. Eine Nichtbereitstellung der notwendigen Daten führt dazu, dass der Antrag nicht bearbeitet werden kann.
Zum Rahmenwerk: CRR III / CRD VI: Eigenmittel und Aufsicht
Umsetzung von Basel III in der EU: Eigenmittelanforderungen, Output Floor, Kreditrisiko-Standardansatz und Marktrisiko. Die CRD VI ist in Deutschland seit 31.03.2026 durch das BRUBEG im KWG umgesetzt.
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