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Alle Updates zu CSDR & Umstellung auf T+1
Wertpapiergeschäft & AnlegerschutzDelegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) 2017/390

RTS zu Aufsichtsanforderungen an Zentralverwahrer mit Bankdienstleistungen (Art. 59 CSDR)

EU-AmtsblattVO (EU) 909/2014, VO (EU) 2025/2075, EU

Legt Eigenkapitalanforderungen für Zentralverwahrer sowie Anforderungen an die Steuerung von Kredit- und Liquiditätsrisiken (auch untertägig) für Zentralverwahrer und benannte Kreditinstitute fest, die bankartige Nebendienstleistungen wie Geldkonten für Abwicklungsteilnehmer anbieten. Betroffen sind nur diese Zentralverwahrer und Kreditinstitute; in Kraft seit 30.03.2017.

30.03.2017
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: CSDR & Umstellung auf T+1

Wertpapierabwicklung: Abwicklungsdisziplin, Meldung gescheiterter Abwicklungen, Internalisierte Abwicklung und die Verkürzung des Abwicklungszyklus auf T+1 ab Oktober 2027.

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