Zugang zu Drittland-CSDs für EU-Marktteilnehmer über 2027 hinaus geklärt
VO (EU) 909/2014, VO (EU) 2025/2075, EU
Die ESMA stellt klar, dass EU-Marktteilnehmer über den 17. Januar 2027 hinaus Zugang zu den Dienstleistungen von Zentralverwahrern (CSDs) aus Drittländern haben sollten. Dies gilt, bis die EU die Gesetzgebung zur Verlängerung der aktuellen Übergangsregelung abgeschlossen hat. Die derzeitige Regelung, die es bestimmten Drittland-CSDs erlaubt, Notar- und zentrale Kontoführungsdienste für Finanzinstrumente nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaates zu erbringen, läuft am 17. Januar 2027 aus.
Die ESMA reagiert damit auf Bedenken von Marktteilnehmern, insbesondere Emittenten, hinsichtlich der Unsicherheit über den fortgesetzten Zugang zu Drittland-CSD-Diensten. Das derzeit verhandelte „Market Integration and Supervision Package“ (MISP) schlägt eine Verlängerung dieser Übergangsregelung vor, die sowohl vom Rat der Europäischen Union als auch vom Europäischen Parlament unterstützt wird. Die Klarstellung soll das reibungslose Funktionieren der EU-Kapitalmärkte unterstützen.
Die Aussage der ESMA schafft frühzeitig vor der Frist am 17. Januar 2027 Klarheit und soll operative Herausforderungen vermeiden, die durch die Unsicherheit entstehen könnten. Eine legislative Verlängerung der Übergangsregelung wird erwartet.
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