IT & digitale ResilienzMitteilungESMA
Erklärung der ESAs zum Geltungsbeginn von DORA (JC 2024 99)
VO (EU) 2022/2554, EU
Die ESAs stellen klar, dass ab dem 17.01.2025 keine Übergangsfristen gelten, und erwarten von Finanzunternehmen insbesondere fertige Informationsregister, eingerichtete Meldeprozesse und angepasste Verträge. Nationale Behörden werden aufgefordert, die Umsetzung risikoorientiert zu begleiten.
Zum Rahmenwerk: DORA: Digitale operationale Resilienz
Einheitliches EU-Regelwerk für IKT-Risiken im Finanzsektor: Risikomanagement, Meldung schwerwiegender Vorfälle, Resilienztests und Überwachung kritischer IT-Dienstleister.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu DORA: Digitale operationale Resilienz
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