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Alle Updates zu DORA: Digitale operationale Resilienz
IT & digitale ResilienzGesetzBGBlBGBl. 2024 I Nr. 438

Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG): nationale DORA-Begleitgesetzgebung

BGBlVO (EU) 2022/2554, EU

Passt KWG, VAG, WpIG, ZAG, KAGB und weitere Aufsichtsgesetze an DORA an, setzt die Änderungsrichtlinie (EU) 2022/2556 um und benennt die BaFin als zuständige Behörde mit Eingriffs- und Bußgeldbefugnissen. Verkündet am 27.12.2024, die DORA-Teile gelten ab dem 17.01.2025.

17.01.2025
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: DORA: Digitale operationale Resilienz

Einheitliches EU-Regelwerk für IKT-Risiken im Finanzsektor: Risikomanagement, Meldung schwerwiegender Vorfälle, Resilienztests und Überwachung kritischer IT-Dienstleister.

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