EuGH: Klage von WhatsApp Ireland gegen EDSA-Beschluss ist zulässig (C-97/23 P)
VO (EU) 2016/679, BDSG, EU+DE
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass eine Klage von WhatsApp Ireland gegen einen verbindlichen Beschluss des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zulässig ist. Der EuGH stellte fest, dass ein solcher Beschluss des EDSA, der eine Streitigkeit zwischen nationalen Aufsichtsbehörden über DSGVO-Verstöße und Abhilfemaßnahmen beilegt, eine anfechtbare Handlung darstellt, da er von einer EU-Einrichtung stammt und Rechtswirkungen gegenüber Dritten entfaltet.
WhatsApp Ireland ist von dem Beschluss unmittelbar betroffen, da dieser die Rechtslage des Unternehmens qualifiziert geändert hat, ohne den Adressaten Ermessensspielraum zu lassen. Der Beschluss ist für die betroffenen Aufsichtsbehörden verbindlich, insbesondere hinsichtlich der Feststellung eines Verstoßes gegen bestimmte DSGVO-Vorschriften. Das Gericht der Europäischen Union hatte die Klage zuvor als unzulässig abgewiesen, da es den EDSA-Beschluss lediglich als Zwischenmaßnahme ansah.
Der EuGH hob den Beschluss des Gerichts auf und verwies die Rechtssache an das Gericht zurück, damit dieses in der Sache entscheidet, einschließlich der Frage, ob WhatsApp gegen die betreffenden Bestimmungen der DSGVO verstoßen hat.
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