ITS zu Währungen mit äußerst eng definierter Zentralbankfähigkeit (Art. 416 CRR)
Del. VO (EU) 2015/61, Del. VO (EU) 2017/208, DVO (EU) 2015/2344, Del. VO (EU) 2016/709, EU
Bestimmt die Währungen, in denen die Zentralbankfähigkeit von Vermögenswerten äußerst eng definiert ist. Für solche Währungen gelten bei der Einstufung liquider Aktiva in der Liquiditätsdeckungsquote (LCR) Sonderregeln. Institute mit Liquiditätspositionen in diesen Währungen sollten die Liste bei der Zusammensetzung ihres Liquiditätspuffers berücksichtigen. Gilt ab 06.03.2015.
- 06.03.2015
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Liquidität: technische Standards zur LCR und zu Währungen mit eingeschränkter Liquidität
Technische Standards der EBA zur Liquiditätsdeckungsquote (LCR), zur strukturellen Liquiditätsquote (NSFR) und zu zusätzlichen Liquiditätsüberwachungskennzahlen: Währungen mit eingeschränkter Verfügbarkeit liquider Aktiva und die zugehörigen Ausnahmen, zusätzliche Abflüsse für Sicherheitenbedarf aus Derivaten und Vorzugssätze für Fazilitäten in Gruppen und institutsbezogenen Sicherungssystemen.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Liquidität: technische Standards zur LCR und zu Währungen mit eingeschränkter Liquidität
- 08.07.2017RTS zu Vorzugssätzen für Fazilitäten in Gruppen und IPS in der LCR (Art. 422, 425 CRR)
- 08.02.2017RTS zu zusätzlichen Liquiditätsabflüssen für Sicherheitenbedarf aus Derivaten (Art. 423 CRR)
- 13.05.2016RTS zu Ausnahmen bei Währungen mit eingeschränkter Verfügbarkeit liquider Aktiva (Art. 419 CRR)
- 16.12.2015ITS zu Währungen mit eingeschränkter Verfügbarkeit liquider Aktiva (Art. 419 CRR)