RTS zu Vorzugssätzen für Fazilitäten in Gruppen und IPS in der LCR (Art. 422, 425 CRR)
Legt die zusätzlichen objektiven Kriterien fest, unter denen Institute für nicht in Anspruch genommene Kredit- und Liquiditätsfazilitäten gegenüber Gruppenunternehmen oder Mitgliedern eines institutsbezogenen Sicherungssystems in anderen Mitgliedstaaten eine niedrigere Abfluss- bzw. höhere Zuflussrate in der LCR ansetzen dürfen. Die Vorzugsbehandlung setzt eine Genehmigung der zuständigen Behörden voraus; Institute müssen die Kriterien nachweisen. Gilt ab 28.07.2017.