ITS zu Währungen mit eingeschränkter Verfügbarkeit liquider Aktiva (Art. 419 CRR)
Del. VO (EU) 2015/61, Del. VO (EU) 2017/208, DVO (EU) 2015/2344, Del. VO (EU) 2016/709, EU
Legt fest, für welche Währungen die Verfügbarkeit liquider Aktiva nicht ausreicht, um den Liquiditätsbedarf der Institute zu decken. In diesen Währungen dürfen Institute bei der LCR die Ausnahmeregelungen nutzen, deren Bedingungen die Del. VO (EU) 2016/709 regelt. Gilt ab 05.01.2016.
- 05.01.2016
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Liquidität: technische Standards zur LCR und zu Währungen mit eingeschränkter Liquidität
Technische Standards der EBA zur Liquiditätsdeckungsquote (LCR), zur strukturellen Liquiditätsquote (NSFR) und zu zusätzlichen Liquiditätsüberwachungskennzahlen: Währungen mit eingeschränkter Verfügbarkeit liquider Aktiva und die zugehörigen Ausnahmen, zusätzliche Abflüsse für Sicherheitenbedarf aus Derivaten und Vorzugssätze für Fazilitäten in Gruppen und institutsbezogenen Sicherungssystemen.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Liquidität: technische Standards zur LCR und zu Währungen mit eingeschränkter Liquidität
- 08.07.2017RTS zu Vorzugssätzen für Fazilitäten in Gruppen und IPS in der LCR (Art. 422, 425 CRR)
- 08.02.2017RTS zu zusätzlichen Liquiditätsabflüssen für Sicherheitenbedarf aus Derivaten (Art. 423 CRR)
- 13.05.2016RTS zu Ausnahmen bei Währungen mit eingeschränkter Verfügbarkeit liquider Aktiva (Art. 419 CRR)
- 14.02.2015ITS zu Währungen mit äußerst eng definierter Zentralbankfähigkeit (Art. 416 CRR)