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Alle Updates zu Zulassung, Passporting und Register nach PSD2 (EBA-Leitlinien und RTS/ITS)
ZahlungsverkehrDelegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) 2017/2055

RTS zur Zusammenarbeit der Behörden beim Passporting von Zahlungsinstituten (Art. 28 PSD2)

EU-AmtsblattEBA/GL/2017/09, EBA/GL/2017/08, Del. VO (EU) 2017/2055, Del. VO (EU) 2020/1423, Del. VO (EU) 2019/411, EU

Richtet sich an die zuständigen Behörden und regelt, wie Herkunfts- und Aufnahmestaat Informationen austauschen, wenn Zahlungsinstitute Zweigniederlassungen, Agenten oder grenzüberschreitende Dienstleistungen in anderen EU-Staaten anzeigen. Institute spüren das über die standardisierten Anzeigeformulare, die sie für den Europäischen Pass bei der BaFin einreichen; in Kraft seit 01.12.2017.

01.12.2017
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: Zulassung, Passporting und Register nach PSD2 (EBA-Leitlinien und RTS/ITS)

Welche Unterlagen Antragsteller für die Erlaubnis als Zahlungs- oder E-Geld-Institut und für die Registrierung als Kontoinformationsdienst einreichen müssen und wie hoch die Berufshaftpflicht von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten mindestens sein muss; dazu die technischen Standards zum Europäischen Pass, zu zentralen Kontaktpersonen im Aufnahmestaat, zur Aufsichtszusammenarbeit von Herkunfts- und Aufnahmestaat und zum zentralen EBA-Register.

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Weitere Updates zu Zulassung, Passporting und Register nach PSD2 (EBA-Leitlinien und RTS/ITS)