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Alle Updates zu Zulassung, Passporting und Register nach PSD2 (EBA-Leitlinien und RTS/ITS)
ZahlungsverkehrDurchführungs-VOEU-AmtsblattDVO (EU) 2019/410

ITS zu Meldungen der Aufsichtsbehörden an die EBA für das Zahlungsdienste-Register (Art. 15 PSD2)

EU-AmtsblattEBA/GL/2017/09, EBA/GL/2017/08, Del. VO (EU) 2017/2055, Del. VO (EU) 2020/1423, Del. VO (EU) 2019/411, EU

Richtet sich an die zuständigen Behörden und legt Einzelheiten und Struktur der Daten fest, die sie der EBA über zugelassene und registrierte Zahlungs- und E-Geld-Institute, Agenten und Zweigniederlassungen für das zentrale Register übermitteln. Für Institute ergeben sich keine unmittelbaren Pflichten; relevant ist es für die Richtigkeit ihrer Registerdaten; in Kraft seit 04.04.2019.

04.04.2019
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: Zulassung, Passporting und Register nach PSD2 (EBA-Leitlinien und RTS/ITS)

Welche Unterlagen Antragsteller für die Erlaubnis als Zahlungs- oder E-Geld-Institut und für die Registrierung als Kontoinformationsdienst einreichen müssen und wie hoch die Berufshaftpflicht von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten mindestens sein muss; dazu die technischen Standards zum Europäischen Pass, zu zentralen Kontaktpersonen im Aufnahmestaat, zur Aufsichtszusammenarbeit von Herkunfts- und Aufnahmestaat und zum zentralen EBA-Register.

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Weitere Updates zu Zulassung, Passporting und Register nach PSD2 (EBA-Leitlinien und RTS/ITS)