Konsultation: EBA-Leitlinien zu Diversifizierungsmethoden im Mengengeschäft (Konsultation 03/2026)
EBA/GL/2026/02, BaFin-RS 04/2026 (BA), EU
Die BaFin konsultiert ein Rundschreiben zur Übernahme der EBA-Leitlinien für verhältnismäßige Diversifizierungsmethoden im Mengengeschäft gemäß Artikel 123 Absatz 1 der CRR (EBA/GL/2026/02).
Die Leitlinien konkretisieren die Anforderungen an Kreditinstitute bei der Anwendung verhältnismäßiger Diversifizierungsmethoden für Risikopositionen im Mengengeschäft. Dies betrifft die Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken.
Die BaFin beabsichtigt, die EBA über die Übernahme der Leitlinien in ihre Verwaltungspraxis bis zum 19.05.2026 zu informieren. Stellungnahmen zum Entwurf des Rundschreibens können bis zum 30.04.2026 eingereicht werden.
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zur Diversifizierung des Retail-Portfolios im KSA (Art. 123 CRR)
Wann ein Retail-Portfolio im Kreditrisiko-Standardansatz ausreichend diversifiziert ist, um das Risikogewicht von 75 % für Mengengeschäft zu nutzen: Granularitätskriterium von 0,2 % je Kreditnehmer(einheit) mit proportionaler Erleichterung und Regeln für verbriefte Retail-Positionen.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu EBA-Leitlinien zur Diversifizierung des Retail-Portfolios im KSA (Art. 123 CRR)
- 21.08.2026Übergangsfrist für Rundschreiben zu Diversifizierungsmethoden im Mengengeschäft (Aufsichtsmitteilung 07/2026)
- 20.05.2026BaFin übernimmt EBA-Leitlinien zu Diversifizierungsmethoden im Mengengeschäft (04/2026)
- 20.05.2026BaFin übernimmt EBA-Leitlinien zu Diversifizierungsmethoden im Mengengeschäft (RS 04/2026)
- 13.02.2026Finale Leitlinien zur Retail-Diversifizierung: 0,2-%-Grenze mit 10-%-Toleranz ab 19.05.2026
- 12.11.2024Konsultation zu Diversifizierungsmethoden für Retail-Portfolios im KSA